Privathaftpflichtversicherung

Wie wichtig ist die private Haftpflichtversicherung? Ganz einfach: Wer keine hat, ist selber schuld.
Eine Sekunde der Unachtsamkeit kann reichen: Schäden durch mangelnde Vorsicht sind schnell passiert. Wenn Sie anderen Personen solche Schäden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen. Manchmal geht es nur um eine beschädigte Brille. Aber wenn Sie beispielsweise als Mieter einer Wohnung ein Bild aufhängen wollen, mit dem Schlagbohrer ein Loch in die Wand bohren und dabei eine Wasserleitung beschädigen, oder es bricht durch Ihre Unachtsamkeit ein Feuer aus, dann gehen die Schäden rasch in die Millionen Euro. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den teuren Folgen solcher Schäden — vorausgesetzt, sie wurden nicht mit Absicht verursacht.
Tipp:
Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht. Aber es zeugt von großem Leichtsinn, keine zu haben. Im Fall der Fälle kann es Ihren finanziellen Ruin bedeuten.
Es werden private Haftpflichtversicherungen für Alleinstehende, Paare oder Ehepaare und Familien mit Kindern angeboten. Wie bei den meisten Versicherungsarten unterscheiden sich Leistungsumfang und Beitragshöhe je nach Versicherungsgesellschaft enorm! Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollten Sie sehr genau hinschauen, welche Leistungen für Sie relevant werden könnten. Vergleichen Sie nicht nur die Prämien, sondern immer das Gesamtpaket! Nehmen Sie den Rat von Fachleuten in Anspruch!
Die Berater*innen von meineVersicherungswelt schauen Ihre Konditionen genau durch und machen Sie darauf aufmerksam, wenn Ihr Vertrag Risiken offen lässt, die durch einen neuen Vertrag abgedeckt wären — oft sogar zu niedrigeren Prämien. Bei allen Angeboten, die wir Ihnen unterbreiten, sind die unterschiedlichen Leistungen übersichtlich in Tabellenform dargestellt. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Haftpflichtfälle bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften abgedeckt werden und welche nicht.
Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherte ohne Vorsatz anderen Personen zugefügt hat. Außerdem überprüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob Sie für den jeweiligen Schaden überhaupt haftbar gemacht werden können und übernimmt im Zweifelsfall die erforderlichen rechtlichen Schritte. Versichert werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme sollten Sie möglichst hoch ansetzen. Viele Verträge sichern Schäden bis zu einer Million Euro ab. Bei Personenschäden ist das unter Umständen bei weitem nicht genug.
Unser Rat: Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen oder besser noch 50 Millionen Euro. Die Prämie wird dadurch meist nicht signifikant höher. Ein paar Euro, die sich im Ernstfall vielfach bezahlt machen!
Stimmen Sie das Leistungspaket auf Ihre individuelle Lebenssituation ab. Dabei kommen viele Details zum tragen. Besitzen Sie vielleicht einen Schlüssels für eine Schließanlage in Ihrem Mietshaus oder in den Räumen Ihres Arbeitgebers? Dann sollte der Verlust eines solchen Schlüssel mitversichert sein. Achten Sie auch darauf, dass Schäden abgedeckt sind, die Ihnen selbst durch nicht haftpflichtversicherte Personen zugefügt werden. Sind diese Personen zahlungsunfähig, springt im Idealfall Ihre Privathaftpflicht ein und ersetzt Ihnen den Schaden.
Ein wichtiger Punkt sind sogenannte „Gefälligkeitsschäden“. Haben Sie einem Bekannten auf dessen Bitte hin zum Beispiel beim Umzug geholfen und lassen die kostbare Ming-Vase fallen, dann zahlen manche Versicherungen nicht, da der Schaden während einer Gefälligkeitshandlung zustande kam. Entweder weisen Sie die Person, der Sie helfen, darauf hin, oder Sie achten darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auch bei solchen Schäden greift.
Tipp:
Eine gute Haftpflichtversicherung gilt weltweit! Der Auslandsaufenthalt darf in der Regel aber höchstens ein Jahr lang dauern. Prüfen Sie die Konditionen sorgfältig!
Auch hier sind die Konditionen unterschiedlich. Es gibt Verträge, in denen Kinder während der ersten ununterbrochenen Ausbildung bei den Eltern mitversichert sind. Um Irrtümer auszuschließen, fragen Sie am besten unsere Fachleute, ob für Ihre Kinder ein separater Vertrag notwendig ist.
Tipp:
Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder schuldunfähig und können rechtlich nicht belangt werden. Die Haftung geht allerdings an die Eltern über, wenn diese ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern verletzt haben. Ob dies zutrifft ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
Schäden, die von Hamstern, anderen Kleintieren und Katzen verursacht werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel eingeschlossen. Für Hunde, Pferde, Esel und viele andere Tiere gilt dies aber nicht! Für diese Vierbeiner müssen Sie eine separate Tierhaftpflichtversicherung abschließen.
Zunächst einmal sind Sie verpflichtet, den Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich zu melden. Bei der schriftlichen Schilderung des Schadenhergangs kann jede versehentlich ungeeignete Formulierung den Versicherungsschutz gefährden. Ein häufiger Fehler ist es zum Beispiel, wenn jemand schreibt, er habe einen zerbrechlichen Gegenstand „runtergeworfen“. Aus diesem Begriff, der umgangssprachlich eindeutig erscheint, lässt sich juristisch eine Absicht herauslesen — und in diesem Fall muss die Versicherung nicht zahlen. Korrekt wäre es zu schreiben: Die Vase ist mir heruntergefallen — wenn es sich tatsächlich so abgespielt hat.
Melden Sie einen Schaden online über meineVersicherungswelt, können unsere Berater*innen eventuell rechtlich undeutliche Formulierungen bei Ihnen hinterfragen.
Tipp:
Grundsätzlich schließt die Privathaftpflicht Schäden aus, die beim Führen von Fahrzeugen mit Motor verursacht wurden. Auf Ihrem Fahrrad sind Sie also versichert. Aber steigen Sie auf ein EBike um, greift der Schutz nicht mehr, da es einen Motor hat. In aktuellen Verträgen werden EBikes berücksichtigt, in alten Verträgen dagegen nicht. Das ist nur ein Beispiel, warum es wichtig ist, Ihre private Haftpflichtversicherung stets auf dem neuesten Stand zu halten!
Diese Haftpflichtversicherungen gibt es:
- Privathaftpflicht
- Tierhalterhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht

