Innerhalb der EU sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Arzt- und Behandlungskosten. Allerdings nur bis zu einer Höhe, die ein Bürger des Urlaubslandes auch von seiner dortigen Krankenversicherung erhalten würden. Oft bekommen Sie beim Arzt oder im Krankenhaus eine privatärztliche Rechnung für Behandlungen und Medikamente. Diese Kosten erstattet die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gar nicht.
Bei schwerwiegenden Krankheiten oder einem notwendigen Rücktransport in die Heimat werden schnell viele tausend Euro fällig, auf denen Sie ohne Auslands-Reisekrankenversicherung sitzen bleiben.
Wir beraten unabhängig, kompetent und kostenfrei
Unsere Versicherungsexperten beraten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur optimalen Absicherung.