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Mit immer erschwinglicheren Preisen werden Drohnen von Jahr zu Jahr beliebter. In vielen Haushalten finden sich inzwischen Fluggeräte wie Quadro- und Multicopter. Was dabei oft nicht bedacht wird: Als Pilot einer Drohne haften Sie im Falle eines Absturzes oder einer Kollision in der Luft für die entstehenden Schäden. Schnell können Stromleitungen beschädigt werden und ein Absturz kann mit erheblichen Sach- oder Personenschäden verbunden sein. Ihre Privathaftpflicht steht dafür häufig nicht ein – Sie benötigen eine spezielle Versicherung für die Drohne. Entscheidend für Art und Umfang der Absicherung ist die Frage, ob die Drohne als Spielzeug oder als unbemanntes Flugobjekt eingestuft wird.
Auch ob das Fluggerät privat oder gewerblich genutzt wird, hat Einfluss auf die Versicherung.

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