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Versicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Was der gesunde Menschenverstand als Unfall definiert, muss aus Sicht der Versicherung noch lange kein Unfall sein.

Wissen Sie, was ein Unfall ist? „Na logisch!“, werden Sie jetzt denken. Na, dann erklären Sie es mal. Und? Haben Sie’s gemerkt? Die Definition ist gar nicht so einfach. Schauen wir also, was aus Sicht von Versicherungen ein Unfall im juristischen Sinne ist. Nämlich „ein durch ein plötzlich von außen unerwartet auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, durch das er oder sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Alles klar? Wohl kaum. Darum fangen wir am besten ganz von vorne an.

 

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die sich während der Arbeit/in der Kita/Schule/Uni/ bei einer Vereinstätigkeit sowie auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause ereignen. Versichert sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Schüler und Kindergartenkinder, aber auch Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen. Ebenso Arbeitsuchende, Ehrenamtliche, Blutspender, Zeugen und Schöffen bei Gerichtsverfahren.

Die Grenzen sind allerdings eng gefasst. So gibt es etwa ein rechtskräftiges Urteil, demgemäß die Berufsgenossenschaft nicht für die Verletzung eines Arbeitnehmers auf Dienstreise zahlen muss, der im Hotel in der Dusche ausgerutscht war. Die Begründung: Körperreinigung stehe nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit der betroffenen Person. Es handelt sich also um keinen Arbeitsunfall.

Die private Unfallversicherung wäre in diesem Fall eingesprungen. Denn sie gilt rund um die Uhr. Also während der Arbeit oder den anderen, oben genannten Tätigkeiten ebenso wie in der Freizeit. Welche Leistungen im Versicherungsfall gezahlt werden (Einmalzahlung, Rente, Krankentagegeld etc.) hängt davon ab, mit welchen „Leistungsbausteinen“ die persönliche Absicherung gestaltet wurde. Wichtig: Greift gleichzeitig die gesetzliche Unfallversicherung, wird die Leistung der privaten Unfallversicherung obendrauf gezahlt.

Wann und was zahlt eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt die Invaliditätsleistung oder Rente nur dann, wenn durch einen Unfall ein bleibender Schaden verursacht wurde. Ein gebrochener Arm reicht also nicht. Es sei denn, die Knochen sind derart zersplittert, dass die ursprüngliche Beweglichkeit des Arms nie wieder hergestellt werden kann. Außerdem muss das gesundheitsschädigende Ereignis „unfreiwillig“,„von außen“ und „unerwartet“ auf den Körper eingewirkt haben, damit der Tatbestand eines Unfalls gegeben ist. Das bedeutet: Erleidet jemand beispielsweise durch eine Lebensmittelvergiftung eine dauerhafte Magenschädigung, ist das streng genommen kein Unfall, da die belastete Speise freiwillig gegessen und der Gesundheitsschaden von innen verursacht wurde. Ähnliches gilt für dauerhafte Gesundheitsschäden durch Röntgenuntersuchungen oder Badeunfälle. Großzügige Versicherer haben den Unfallbegriff längst vertraglich erweitert. So springen sie auch in den letztgenannten Fällen ein oder ebenso, wenn ein Zeckenbiss schwere Erkrankungen wie Borreliose oder FSME auslöst.

 
Für wen lohnt sich eine private Unfallversicherung?

In den allermeisten Fällen ereignen sich Unfälle während der Freizeit und im Haushalt. Davon kann jeder Mensch betroffen sein. Darum hat die private Unfallversicherung auch Vorteile für jeden. Wer potentiell gefährliche Sportarten wie Skifahren, Reiten oder Tauchen ausübt, sollte zudem eine darauf ausgerichtete private Unfallversicherung im Portfolio haben. Auch für Kinder ist die zusätzliche finanzielle Absicherung sinnvoll. Ehepaare mit Kindern wählen am besten eine private Unfallversicherung für die ganze Familie. Denn der Ehepartner, der Kinder und Haushalt versorgt, genießt keinen gesetzlichen Unfallschutz.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Wer bei einer „teuren“ Versicherung seinen privaten Unfallschutz abgeschlossen hat, kann höchstwahrscheinlich zum gleichen Preis bei einem anderen Anbieter eine erheblich höhere Auszahlungssumme für den Ernstfall vereinbaren. Unsere Berater achten zudem darauf, dass nur wirklich notwendige Risiken abgesichert werden. Auch das wirkt sich günstig auf die Höhe der Prämien aus.

Tipp:
Für Arbeitnehmer ist es mit einer privaten Unfallversicherung bei weitem nicht getan. Sie sollten unter allen Umständen zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. 91 Prozent aller Berufsunfähigkeiten entstehen krankheitsbedingt — und nicht durch Unfälle!

 

Warum ist Fachberatung so wichtig?

Eine private Unfallversicherung ohne Vergleich und Beratung abzuschließen, ist keine gute Idee. Die optimale Übersicht über die Angebote der verschiedenen Versicherer haben die Berater*innen von meineVersicherungswelt. Sie unterstützen Sie dabei, einen Vertrag mit genau dem Risikoschutz abzuschließen, der für Sie und Ihre Familie wirklich sinnvoll ist. Es handelt sich stets um sehr individuelle Konditionen, die im Ernstfall entscheidend sind.

Team von meineVersicherungswelt
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