Neue Altersvorsorgeförderung ab 2027:
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Bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro Kind und Jahr, freie Wahl zwischen Depot, Garantie und lebenslanger Rente. Beispielrechner mit Sofort-Ergebnis als Orientierung, Warteliste und Beratung für die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027.
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Die neue Altersvorsorgeförderung 2027
01.01.2027
Förderung
0 / 80 / 100 %
Rente vs. Plan
Die neuen Produkte starten erst am 1. Januar 2027. Welche Anbieter mit welchen Konditionen an den Markt gehen, ist noch offen – deshalb gibt es aktuell nichts Seriöses zu unterschreiben. Über die Warteliste informieren wir Sie über wichtige Neuerungen und sobald konkrete Angebote vorliegen.
Ab 2027 haben Sie bei der geförderten Altersvorsorge die Wahl zwischen mehreren Modellen. Dabei können Sie unter anderem selbst entscheiden, wie Ihr Erspartes später ausgezahlt wird. Möglich ist ein Auszahlungsplan, der Ihr Guthaben in Raten zahlt und mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, oder eine lebenslange Rente. Letztere kommt von einer Versicherung. Sie wird gezahlt, egal, wie alt Sie werden. Dagegen endet beim Auszahlungsplan die Zahlung, sobald das Guthaben aufgebraucht ist oder die vereinbarte Laufzeit endet. Zudem können Versicherungen Garantien auf die eingezahlten Beiträge anbieten, sodass Sie besser einschätzen können, was Sie am Ende bekommen. Ein Depot ohne Garantie kann höhere Renditechancen haben, schwankt aber im Wert und damit auch in der Höhe der späteren Auszahlungen.
Nein. Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen wurden, laufen weiter und können weiter bespart werden. Nichts wird gekündigt oder automatisch umgestellt, und es gibt keine Wechselfrist. Wenn Sie möchten, können Sie aber in eine neue Förderung wechseln. Ob sich ein Wechsel rechnet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das lässt sich nur im Einzelfall wirklich beurteilen, dabei beraten wir Sie gern. Der Rechner gibt Ihnen aber jetzt schon eine erste Orientierung. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge abgeschlossen werden.
Das Ergebnis des Rechners bietet eine erste Orientierung. Was im Einzelfall die beste Wahl ist, hängt immer von persönlichen Anforderungen und der Lebenssituation ab. Gerne schauen wir zusammen mit Ihnen auf das Ergebnis.
Gefördert werden alle, die in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören Angestellte und Auszubildende ebenso wie Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen und Menschen, die Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen. Auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten sind förderberechtigt. Neu ist, dass ab 2027 auch Selbstständige und Pflichtmitglieder sogenannter berufsständischer Versorgungswerke dazugehören können, also zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte. Auch wer die Voraussetzungen selbst nicht erfüllt, kann gefördert werden, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner die Förder-Voraussetzungen erfüllt. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Dazu wird ein eigener Vertrag abgeschlossen, die Zulagen fallen geringer aus.