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Ab 1. Januar 2027: neue private Altersvorsorge

Neue Altersvorsorgeförderung ab 2027:
Rechnen Sie heute schon aus,
was für Sie drin steckt.

Bis zu 540 € Grundzulage, 300 € pro Kind und Jahr, freie Wahl zwischen Depot, Garantie und lebenslanger Rente. Beispielrechner mit Sofort-Ergebnis als Orientierung, Warteliste und Beratung für die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027.

Ausschalten, wenn kein Riester-Vertrag besteht.

Ihre Eckdaten

Alles reagiert sofort – kein „Berechnen“-Knopf nötig.

Familienstand
Kindergeldberechtigte Kinder
0
Je Kind bis zu 300 € Zulage pro Jahr.
Förderung
Individualisierung für eine genauere Berechnung

Ihr Ergebnis

Live berechnet
Mögliche Zusatzrente ab 67
– / Monat
i
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VORN
Riester
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Kapital mit 67
Monatsrente – lebenslang
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Staatlicher Vorteil / Jahr
–
VORN
Altersvorsorgedepot
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Kapital mit 67
Monatsrente – Auszahlplan 67–85
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oder Verrentung – lebenslang
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Staatlicher Vorteil / Jahr
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Rechenweg im Detail

Ansparen und Entnehmen

Altersvorsorgedepot Riester Entnahmephase Depot-Verrentung (lebenslang)

Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Das Ergebnis des Rechners bietet nur eine erste Orientierung. Was im Einzelfall die beste Wahl ist, hängt auch von persönlichen Anforderungen und Wünschen ab. Zudem ändert sich aktuell einiges – es gibt noch keine Produkte auf die Markt, die Sie sofort abschließen könnten.
Wie können wir Sie am besten unterstützen? Möchten Sie ...
  • kombinierte Expertise von individueller
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Lassen Sie sich auf die Warte­liste setzen und wir informieren Sie über wichtige Neuigkeiten.
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Wählen Sie heute schon einen Beratungstermin und lassen Sie sich objektiv beraten.

Die neue Altersvorsorgeförderung 2027

Das Wichtigste auf einen Blick

01.01.2027

Start der neuen Förderung. Riester ist nur noch bis Ende 2026 abschließbar, Bestandsverträge sind aber geschützt.

Förderung

Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, 300 € je Kind, einmalig 200 € Bonus für unter 25-Jährige. Erstmals auch Selbständige.

0 / 80 / 100 %

Drei Garantieniveaus zur Wahl: volle Renditechance, Teilgarantie oder voller Beitragserhalt. Mehr oder weniger Sicherheit im Alter.

Rente vs. Plan

Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre – auch miteinander kombinierbar.
Warum kann ich das Altersvorsorgedepot noch nicht abschließen?

Die neuen Produkte starten erst am 1. Januar 2027. Welche Anbieter mit welchen Konditionen an den Markt gehen, ist noch offen – deshalb gibt es aktuell nichts Seriöses zu unterschreiben. Über die Warteliste informieren wir Sie über wichtige Neuerungen und sobald konkrete Angebote vorliegen.

Was haben Versicherungen damit zu tun?

Ab 2027 haben Sie bei der geförderten Altersvorsorge die Wahl zwischen mehreren Modellen. Dabei können Sie unter anderem selbst entscheiden, wie Ihr Erspartes später ausgezahlt wird. Möglich ist ein Auszahlungsplan, der Ihr Guthaben in Raten zahlt und mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, oder eine lebenslange Rente. Letztere kommt von einer Versicherung. Sie wird gezahlt, egal, wie alt Sie werden. Dagegen endet beim Auszahlungsplan die Zahlung, sobald das Guthaben aufgebraucht ist oder die vereinbarte Laufzeit endet. Zudem können Versicherungen Garantien auf die eingezahlten Beiträge anbieten, sodass Sie besser einschätzen können, was Sie am Ende bekommen. Ein Depot ohne Garantie kann höhere Renditechancen haben, schwankt aber im Wert und damit auch in der Höhe der späteren Auszahlungen.

Ich habe einen Riester-Vertrag. Was passiert damit? Muss ich wechseln?

Nein. Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen wurden, laufen weiter und können weiter bespart werden. Nichts wird gekündigt oder automatisch umgestellt, und es gibt keine Wechselfrist. Wenn Sie möchten, können Sie aber in eine neue Förderung wechseln. Ob sich ein Wechsel rechnet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das lässt sich nur im Einzelfall wirklich beurteilen, dabei beraten wir Sie gern. Der Rechner gibt Ihnen aber jetzt schon eine erste Orientierung. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge abgeschlossen werden.

Wie belastbar ist die Beispielrechnung?

Das Ergebnis des Rechners bietet eine erste Orientierung. Was im Einzelfall die beste Wahl ist, hängt immer von persönlichen Anforderungen und der Lebenssituation ab. Gerne schauen wir zusammen mit Ihnen auf das Ergebnis.

Wer ist förderberechtigt?

Gefördert werden alle, die in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören Angestellte und Auszubildende ebenso wie Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen und Menschen, die Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen. Auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten sind förderberechtigt. Neu ist, dass ab 2027 auch Selbstständige und Pflichtmitglieder sogenannter berufsständischer Versorgungswerke dazugehören können, also zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte. Auch wer die Voraussetzungen selbst nicht erfüllt, kann gefördert werden, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner die Förder-Voraussetzungen erfüllt. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Dazu wird ein eigener Vertrag abgeschlossen, die Zulagen fallen geringer aus.

Heute auf die Warteliste setzen lassen. Später in Ruhe entscheiden. 2027 gut vorbereitet.
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